WECO

WECO-Gelände – Sanieren und als Gewerbefläche nutzen

Das Weco-Gelände ist eine durchaus stadtbildprägende Fläche an zentralem Ort mit großem Potenzial. Leider hat es in den vergangenen Jahren keine Einigung darüber gegeben, wie sie zum privaten wie öffentlichen Nutzen und unter Berücksichtigung der Belange der Umwelt nachhaltig und dauerhaft genutzt werden kann. In der Sitzung vom 28.05.2020 hat der Rat nunmehr den Bebauungsplan für das WECO-Gelände verabschiedet. Aufgrund der zentralen Bedeutung des Themas für Werther hat die FDP in einer Fraktionserklärung ihre Position nochmals verdeutlicht.

Fraktionserklärung zum Bebauungsplan Nr. 42 “WECO-Center”

Das politische Ziel dieses Bebauungsplanverfahrens kann aus Sicht der FDP-Fraktion nur sein, verbindliche Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Geländes zu geben, die sich nach Gesichtspunkten der gewünschten Stadtentwicklung richten. Diese Gesichtspunkte sind aus Sicht unserer Fraktion

1.die Bekämpfung bzw. Verhinderung von Umweltschäden und dem Schutz der Bevölkerung unter größtmöglicher Wahrung des Verursacherprinzips;

2.  die hinreichende Ausweisung von Gewerbeflächen, jedenfalls keine Netto-Rücknahme solcher Flächen. Werther hat ein öffentliches Interesse an Bestands- und Erweiterungsmöglichkeiten für Unternehmen. Das gilt sowohl für das WECO-Gebiet als auch für Poppe & Potthoff, die negativ von einer Nutzungsänderung der Planfläche zugunsten von nicht-gewerblicher Nutzung betroffen wären;

3. eine kontrollierte Entwicklung von Flächen für Einzelhandel, gerade im Hinblick auf die Situation in der Innenstadt. Auf das bestehende Einzelhandelskonzept wird insoweit verwiesen.

Das politische Ziel darf dagegen nicht sein, alle übrigen Gesichtspunkte der Verhinderung eines längeren Fortbestehens des status quo unterzuordnen, indem man sich allein die betriebswirtschaftliche Perspektive des Eigentümers zu eigen macht. Wenn wir die Position der CDU an dieser Stelle richtig verstanden haben, dann ist die Fraktion sowohl mit umfangreichem Einzelhandel als auch mit der Idee der Grünen einverstanden, ausgerechnet diese umwelttechnisch wie -rechtlich hochproblematische Fläche der Wohnbebauung zuzuführen.

Wir haben selbst eine unabhängige juristische Expertise zu den Themen Ausweisung als “Urbanes Gebiet” (Vorschlag der Grünen), „Mischgebiet“ (Vorschlag der CDU), die “potenzielle Einschränkung bzw. Gefährdung von Poppe & Potthoff” sowie die “Möglichkeiten zur Ausweisung von zusätzlichem Einzelhandel beim Scheitern des Verfahrens” eingeholt. In allen Fällen wurde die Auffassung der Verwaltung bestätigt.

Unser Wunsch wäre gewesen, mit Blick auf die Möglichkeit der Ansiedlung von weiterem Einzelhandel restriktiver zu sein, als es der jetzt vorliegende Entwurf vorsieht. Wir kommen unserer Verantwortung, im Zweifelsfall die bessere Alternative zu unterstützen, aber nach.

Wer gegen den Planentwurf stimmt, sollte offen und ehrlich sagen, weitreichenden zusätzlichen Einzelhandel nicht verhindern zu wollen. Das wäre eine legitime Position, die aber aus Gründen politischer Fairness transparent zu machen wäre. Die geäußerte Vermutung, große Einzelhandelsketten würden aufgrund der Corona-Krise prinzipiell und dauerhaft darauf verzichten, Standorte zu eröffnen, halten wir – sehr vorsichtig formuliert – für gewagt.

Für einen leider nicht unwahrscheinlichen weiteren Stillstand bei WECO trägt jedenfalls derjenige die politische Verantwortung, der den Eigentümer im Glauben an ein Millionengeschäft belässt oder ihn darin sogar noch unterstützt.