Eltern-Beiträge für OGS nur bei Nutzung

Jan-Holm Sussieck, Ratsmitglied und der stv. Ortsvorsitzender der FDP, hat Bürgermeister Veith Lemmen aufgefordert, das Thema Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) und Randstundenbetreuung erneut auf die politische Agenda zu setzen. Hintergrund: Eltern müssen aufgrund eines Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses Beiträge zahlen, auch wenn ihre Kinder aufgrund der aktuellen Lage nicht die Betreuungsangebote besuchen.

Hier sein Schreiben an den Bürgermeister der Stadt:

Erhebung und Aussetzung von Beiträgen zur OGS & Randstunde – offener Brief

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lemmen,

normalerweise hätte ich für mein Anliegen einen ordentlichen Fraktionsantrag gestellt, angesichts der zeitlichen Umstände (Dringlichkeit des Themas, aber Terminierung der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erst im Mai) habe ich mich entschieden, diese ungewöhnliche Form eines offenen Briefs zu wählen. Ich bitte dafür um Verständnis.

Wie vor Kurzem u.a. der Presse zu entnehmen war, hat die Umsetzung des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 9. Februar, die Elternbeiträge für OGS und Randstunde (nur) bis zur Wiederaufnahme des Regelschulbetriebs nicht geltend zu machen, zu erheblichem Unmut geführt. Dieser scheint mir angesichts der Umstände durchaus nachvollziehbar. In der Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss war der Grundsatz, dass eine erbrachte Leistung zu bezahlen ist, eine nicht-erbrachte jedoch nicht, fraktionsübergreifend maßgeblich für die getroffene Regelung.

Dass die Elternbeiträge zu einem Zeitpunkt wieder erhoben werden, an dem – dem Bericht zufolge – der Schulleiter die Eltern explizit aufgefordert hat, ihre Kinder möglichst nicht in die Betreuung zu geben, ist ausgesprochen unglücklich.

Abgesehen von diesem Problem der kommunikativen Abstimmung: Wenn wir als Vertreter von Rat und Verwaltung die Position unterstützen, die Betreuungsleistung vorübergehend nicht in Anspruch zu nehmen, haben wir die unvermeidlich weiter anfallenden Kosten m.E. auch aus öffentlichen Mitteln zu tragen.

Für mich stellt sich ohnehin die Frage, inwiefern zum März eine „Wiederaufnahme des Regelschulbetriebs“ stattgefunden hat, die ja dem Wortlaut des Beschlusses nach maßgeblich für die Änderung der Abrechnungspraxis ist. Meines Erachtens ist diese Formulierung – an der ich, das stelle ich nicht in Abrede, in der betreffenden Sitzung keinen Anstoß genommen habe – in zweierlei Weise interpretierbar:

1. Entweder findet ein Regelschulbetrieb dann statt, wenn regelhaft Unterricht stattfindet. Das war meiner Kenntnis nach in diesem Jahr außerhalb der Ferienzeiten durchgängig der Fall.

2. Oder, und das kann insofern logisch eigentlich nur gemeint sein, bedeutet Regelschulbetrieb, dass dieser Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler in Präsenz in der Schule stattfindet. Das ist bisher in diesem Jahr nach meiner Kenntnis nicht für einen einzigen Tag der Fall gewesen.

Wir alle hatten gemeinsam die Hoffnung, dass sich diese Fragen deshalb nicht mehr stellen würden, weil – auch aufgrund eines besseren Impf- und Testregimes – längst wieder ein echter Regelbetrieb in Präsenz stattfinden würde. Zugleich sollten wir auch zu der Verantwortung stehen, einen mindestens klarstellungsbedürftigen Beschluss formuliert bzw. gefasst zu haben. Eine Diskussion erst im regulären Haupt- und Finanzausschuss im Mai zu führen, um dies zu klären, erscheint mir unangemessen spät, da bis zu diesem Zeitpunkt auch noch die Elternbeiträge für die Monate April und Mai 2021 fällig werden.

Ich würde Sie deshalb darum bitten, eine dringliche Entscheidung zu initiieren, die den gültigen Beschluss durch den Zusatz
… Regelschulbetrieb (vollständiger Präsenzunterricht)
erweitert oder ihn jedenfalls praktisch in diesem Sinne auszulegen. Die dort genannten Umstände, die zur Entscheidung geführt haben, die Beiträge auszusetzen, bestehen (leider) weit überwiegend vorerst weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Jan-Holm Sussieck