Haushalt 2023 – FREIEN beantragen Verzicht auf Steuererhöhungen
Auf die im Haushaltsentwurf für 2023 geplante Erhöhung der kommunalen Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer wird verzichtet. Die im Jahr 2022 gültigen Sätze bleiben für das Haushaltsjahr 2023 unverändert bestehen.
Begründung
Im Zuge der Diskussion um die Erhöhung diverser Gebühren und Abgaben ist deutlich geworden, dass es aus verschiedenen Gründen – nicht zuletzt der eng begrenzten Finanzkraft unserer Stadt selbst – auch in der derzeitigen Lage keine Aufgabe der kommunalen Ebene sein kann, substanzielle Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen vorzunehmen.
Der beantragte Verzicht auf eine zusätzliche Mehrbelastung in Form der betreffenden Steuererhöhungen hat daher wesentlich eine symbolische Bedeutung: Er signalisiert, dass neben der allgemeinen Inflation und den nötigen, wiewohl teils erheblichen Steigerungen von Gebühren und Abgaben, der politische Wille besteht, Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen nicht auch noch durch eine Steuererhöhung zusätzlich zu belasten (Eine Erhöhung der Grundsteuer B träfe jeden Mieter und jede Wohneigentümerin).
Zugleich soll der dadurch entstehende Fehlbetrag – der in Wahrheit ja eher eine „Nicht- Zusatzeinnahme“ ist – im kommenden Jahr für Rat und Verwaltung stetige Mahnung zur Ausgabendisziplin in Form des Unterlassens außerplanmäßiger politischer Auf- und Ausgabenwünsche beziehungsweise Ansporn für das Nicht-Ausreizen von im Haushalt eingestellten Höchstbeträgen sein. Sollte dies ernsthaft von uns allen angestrebt werden, ist absehbar ein Vielfaches des Einnahmeausfalls kompensiert.