Rat 2016

FDP stimmt dem Haushalt für 2017 zu

(12/2016)

In der Sitzung des Rates vom 20.12.2016 hat die FDP-Fraktion dem Haushalt für das Jahr 2017 zugestimmt. In seiner Haushaltsrede hon Jan-Holm Sussieck hervor, dass dieser Haushalt für Werther die richtigen Schwerpunkte setzt.

Hierzu gehören neben den Mittel für die Erarbeitung eines neuen Flächennutzungsplans auch der Blotenberg sowie der Neubau der Kläranlage.

FDP beantragt Aufstellung von Altpapier-Containern in allen Ortsteilen

(09/2016)

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Werther sowie in den Ortsteilen Häger und Theenhausen jeweils mindestens einen Container zur Entsorgung von Altpapier -insbesondere großen Kartons – aufzustellen.

Begründung 

Wie der Berichterstattung in der örtlichen Presse zu entnehmen ist, werden ab dem 1.9.2016 Kartons, die neben die Papiermülltonnen gestellt werden, nicht mehr entsorgt. Als Begründung gibt die Stadtverwaltung an, dass Bürgerinnen und Bürger oftmals trotz nicht gefüllter Papiertonnen ihre Kartons neben die Tonne stellen und dies zu einem Mehraufwand bei der Müllentsorgung führt.

Durch diese neue Regelung haben Bürgerinnen und Bürger, die zum Beispiel durch den Kauf von Möbeln o.ä. einmalig über größere Mengen an Altpapier verfügen, nicht mehr die Möglichkeit, diese fachgerecht zu entsorgen. Die Fahrer des Müllfahrzeugs wurden bekanntlich angewiesen, das „überzählige“ Altpapier nicht mehr mitzunehmen.

Durch die Container haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einmalige Mehrmengen fachgerecht zu entsorgen. Erst in diesem Fall erscheint die veränderte Handhabung der Altpapierabfuhr vertretbar.

FDP beantragt Genehmigung für befristete Überschreitung des Stellenplans bis 2020

(05/2016)

Der Haupt- und Finanzausschusses hat dem Antrag der FDP zur befristeten Überschreitung des Stellenplan bis 2020 zugestimmt. Dieser wird nun in der nächsten Sitzung des Rates im September 2016 final entschieden. Hier der Antrag der FDP gestellt:

Der Rat der Stadt Werther ermächtigt die Bürgermeisterin bis zum Jahr 2020, den mit dem Haushalt 2016 genehmigten Stellenplan um bis zu zwei Stellen zu überschreiten. Diese Stellen dürfen ausschließlich in denjenigen Bereichen der Verwaltung besetzt werden, die mit der Umsetzung der durch den Stadtrat in seiner Sitzung vom 25.09.2014 festgelegten Schwerpunktthemen verantwortlich sind, d.h. Fachbereich 1 (Service, Schule, Kultur und Sport) und Fachbereich 4 (Planen und Bauen).

Begründung 

Der Rat der Stadt hat sich zu Beginn der Legislaturperiode bewusst für die Priorisierung von fünf Schwerpunktthemen (Rodderheide, Blotenberg, Klimaschutzkonzept, Abwasser/Kläranlagen und Breitbandversorgung) entschieden. Aktuell liegen mehrere dieser Projekte hinter den ursprünglichen Zeitplanungen zurück. Dies ist durch die Verwaltung u.a. immer wieder mit personellen Engpässen (zum Beispiel durch langfristige Erkrankungen), aber auch durch die Konzentration der Mehrzahl der Themen auf nur wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erklärt worden. Dabei handelt es sich nicht nur um eine kurzfristige Sondersituation, sondern um einen Zustand, der bereits einige Zeit besteht und absehbar auch vorerst weiter anhalten wird. Da alle Ratsfraktionen den politischen Wunsch nach einer zügigen Aktualisierung des Flächennutzungsplans erklärt haben, kommt noch ein weiteres wichtiges Thema hinzu, das erneut insbesondere den Fachbereich 4 betreffen würde.

Für den Bereich Klimaschutzkonzept wurde bereits eine entsprechende personelle Aufstockung der Verwaltung durch die zeitlich befristete Einstellung einer neuen Mitarbeiterin vorgenommen. Der Stadtrat erachtet die zügige Umsetzung auch der übrigen Schwerpunktthemen als von elementarer Bedeutung für die mittel- bis langfristige Entwicklung der Stadt in verschiedenen Hinsichten.

Mit der Genehmigung von bis zu zwei zusätzlichen Stellen soll der Bürgermeisterin die Möglichkeit gegeben werden, die Kapazitäten zielgerichtet zu erweitern und so die betreffenden Schwerpunktthemen ohne weitere zeitliche Verzögerung voranzutreiben.

Der Stadtrat gibt zu bedenken, dass ein zu restriktiver bzw. zu sparsamer Personaleinsatz sich aus finanziellen Gesichtspunkten deshalb durchaus als kontraproduktiv herausstellen könnte. Diese Abwägungsentscheidung, d.h. die stellenmäßige und personelle Aufstellung der Verwaltung, ist Aufgabe der Bürgermeisterin und soll es auch bleiben – Aufgabe des Rates ist es jedoch, die notwendigen Mittel bereitzustellen, um entsprechende Abwägungen überhaupt substanziell treffen zu können. Dies wird durch diesen Beschluss ermöglicht.