Rat 2017

FDP stimmt dem Haushalt für 2018 zu

(12/2017)

In der Sitzung des Rates vom 20.12.2016 hat die FDP-Fraktion dem Haushalt für das Jahr 2017 zugestimmt. In seiner Haushaltsrede hon Jan-Holm Sussieck hervor, dass dieser Haushalt für Werther die richtigen Schwerpunkte setzt.

Hierzu gehören neben den Mittel für die Erarbeitung eines neuen Flächennutzungsplans auch der Blotenberg sowie der Neubau der Kläranlage.

FDP beantragt Planung des Busbahnhofs zu überarbeiten

(11/2017)

FDP und UWG haben im Haupt- und Finanzausschuß vom 07.11.2017 gemeinsam folgenden Antrag gestellt

Der Ausschuss möge beschließen:

Die Entscheidung über die Details der Umgestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofs der Stadt Werther (ZOB/Mobilitätsstation) wird vorläufig zurückgestellt. Der Förderantrag beim Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe wird nicht bis zum Ende des laufenden Jahres gestellt.

Begründung:

Nach zahlreichen intensiv geführten Diskussionen in den Ausschüssen für Planen, Bauen und Umwelt sowie Klimaschutz, Stadtentwicklung und Kultur ist es nun die Aufgabe von Haupt- und Finanzausschuss und Rat, das gefundene Ergebnis abschließend zu bewerten.

Wir sind der Auffassung, dass noch nicht die bestmögliche Lösung gefunden worden ist, um die Neugestaltung des ZOBs für die nächsten Jahrzehnte vorzunehmen.

Der entwickelte Vorschlag erfüllt zwar formal alle von den Gremien beschlossenen Kriterien, hat aber insbesondere durch die Platzierung der vier von insgesamt acht Busplätzen direkt an der Alten Bielefelder Straße Optimierungsbedarf. Hierdurch wird ohne Not eine gefährliche Verkehrssituation sowohl für die Personen die die Busse nutzen wollen als auch für die Fahrer von KFZ die auf der Bielefelder Straße fahren, geschaffen. Zusätzlich droht der Verlust von Parkplätzen an der Alten Bielefelder Straße. Diese Situation entsteht insbesondere dadurch, dass weite Teile der heutigen ZOB-Fläche nicht mehr für Busse genutzt werden und die Anordnung der Busse aus der Mitte an den Rand der Fläche vorgenommen wurde. Auch fehlt eine Abgrenzung zur Alten Bielefelder Straße.

Für uns ist dies auch ein Fazit aus der bisherigen Diskussion – oder wie es das Haller Kreisblatt in seinem Kommentar ausdrückt: „Begeisterung hört sich anders an“.

Vor dem Hintergrund der großen städtebaulichen Bedeutung des ZOB( Mobilitätsstation) über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten und der hohen Kosten sollte daher die Planung nochmals überarbeitet werden.

Der Förderantrag kann dann im Jahr 2018 gestellt werden kann. Der Antrag wurde mit den Stimmen der SPD, Grünen und CDU leider abgelehnt. Mit Beschluss des Rates vom 8.11.2017 werden jetzt die Fördergelder für dem Umbau des ZOB beantragt.

FDP gegen kostspielige Experimente beim Bau der neuen Kläranlage

(06/2017)

Die FDP Ratsfraktion stimmt als einzige Partei für den Vorschlag der Stadtverwaltung bei der vierten Reinigungsstufe der neuen Kläranlage auf bewährte Technik zu setzen und auf eine Kombinationsbetrieb mit Ozon und Aktivkohle zu verzichten.

Mehrkosten in sechsstelliger Höhe kommen auf den Gebührenzahler aufgrund der Entscheidung von SPD, CDU, Grüne und UWG zu, bei der vierten Reinigungsstufe ein neues technisches Verfahren einzusetzen, dass bisher in Deutschland noch in keiner Kläranlage getestet wurde.

„Wir halten diese Entscheidung für unverantwortlich“, so Andreas Honsel, Mitglied der FDP im zuständigen Betriebsausschuss. „Eine kleine Stadt wie Werther sollte nicht eine technische Lösung einsetzen, die noch in keiner Kläranlage in Deutschland bisher im Einsatz war. Wir haben nur ein kleines Team, dass unsere Kläranlagen betreut. Sollte es zu Schwierigkeiten mit der neuen Technik bekommen, haben wir nicht die notwendigen zusätzlichen Kapazitäten, diese zu lösen. Hinzu kommt, dass der Gebührenzahler, der sich ohnehin aufgrund des Neubaus der Kläranlage auf deutlich steigende Kosten für Abwasser einstellen muss, unnötig mit einem Sechstelligen Betrag belastet wird.“

FDP beantragt Prüfung zusätzlicher Möglichkeiten für Wohnbebauung

(06/2017)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern sich im Stadtgebiet durch die Veränderungen im Bundesbaurecht (§ 13b BauGB) zusätzliche Möglichkeiten zur kurz- bis mittelfristigen Wohnbebauung ergeben.

Begründung

Bundestag und Bundesrat haben jüngst dahingehende Veränderungen im Bundesbaurecht beschlossen, dass bis zum 31.12.2019 ein Bebauungsplan, durch den die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen im Außenbereich begründet wird, in entsprechender Anwendung des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann. Voraussetzung ist dabei, dass sich die Fläche an einen bebauten Ortsteil anschließt und dass sie unter 10 000 m2 bleibt.

Der Ausschuss regt mit Blick auf das weiterhin äußerst knapp bemessene Angebot an Wohnbauflächen bei gleichzeitig hoher Zahl Interessierter an, die Potenziale dieser Neuregelung zunächst konkret zu ergründen und ggf. in einem zweiten Schritt auch zu nutzen.